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   VGH Hessen, 31.05.2023 - 6 A 556/23.Z   

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https://dejure.org/2023,13958
VGH Hessen, 31.05.2023 - 6 A 556/23.Z (https://dejure.org/2023,13958)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.05.2023 - 6 A 556/23.Z (https://dejure.org/2023,13958)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - 6 A 556/23.Z (https://dejure.org/2023,13958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 53 AufenthG, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 55 AufenthG
    Ausweisung infolge eines versuchten "Ehrenmords"

  • doev.de PDF

    Ausweisung infolge eines versuchten "Ehrenmords"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Ehrenmord; Generalprävention; häusliche Gewalt; Wiederholungsgefahr

  • rechtsportal.de

    Ausweisung; Ehrenmord; Generalprävention; häusliche Gewalt; Wiederholungsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3033
  • NVwZ 2023, 1358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2023 - 6 A 556/23
    Auch wenn dieses mit öffentlichem Aufsehen verbundene Delikt schon mehr als fünf Jahre zurückliegt, besteht das generalpräventive Ausweisungsinteresse wegen des Gewichts der Straftat unzweifelhaft noch fort (vgl. zu dem Maßstab für die notwendige Aktualität eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, Rn. 23, juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2023 - 6 A 556/23
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, und vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642) nur dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2023 - 6 A 556/23
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, und vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642) nur dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2023 - 6 A 556/23
    Diese Vermutung bewirkt somit nicht, dass die Verwaltungsbehörde in einem auf Gefahrenabwehr gerichteten Verwaltungsverfahren von Tatsachen, die (auch) strafrechtlich relevant sind, solange absehen müsste, bis sie in einem rechtskräftigen Strafurteil festgestellt sind; selbst im Falle eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen können nicht ausgeräumte Verdachtsmomente zur Rechtfertigung von Rechtsfolgen herangezogen werden, die keinen Strafcharakter haben (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, Rn. 9, juris; BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 75/16 -, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2023 - 6 A 556/23
    Diese Vermutung bewirkt somit nicht, dass die Verwaltungsbehörde in einem auf Gefahrenabwehr gerichteten Verwaltungsverfahren von Tatsachen, die (auch) strafrechtlich relevant sind, solange absehen müsste, bis sie in einem rechtskräftigen Strafurteil festgestellt sind; selbst im Falle eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen können nicht ausgeräumte Verdachtsmomente zur Rechtfertigung von Rechtsfolgen herangezogen werden, die keinen Strafcharakter haben (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, Rn. 9, juris; BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 75/16 -, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2023 - 6 A 556/23
    Mit der Ausweisung eines Ausländers aus spezialpräventiven Gründen wird kein strafrechtlicher Schuldvorwurf erhoben (BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 1986 - 1 B 74/86 -, Rn. 4, juris m. w. N.).
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 B 09.1312

    Erhöhte Anforderungen an Annahme einer Wiederholungsgefahr bei besonderem

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2023 - 6 A 556/23
    Die Vorfälle sind auch zu Lasten des Klägers verwertbar, obwohl sie nicht angezeigt und abgeurteilt wurden und er sie pauschal bestreitet (anders noch Bayerischer VGH, Urteil vom 15. September 2009 - 19 B 09.1312 -, Rn. 19, juris).
  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23

    Ausweisung; Ermittlungsverfahren; ernstliche Zweifel; Generalprävention;

    Diese Vermutung bewirkt somit nicht, dass die Verwaltungsbehörde in einem auf Gefahrenabwehr gerichteten Verwaltungsverfahren von Tatsachen, die (auch) strafrechtlich relevant sind, solange absehen müsste, bis sie in einem rechtskräftigen Strafurteil festgestellt sind (BVerwG, Beschl. v. 24.01.2017 - 2 B 75/16, juris Rn. 12; Hess. VGH , Beschl. v. 31.05.2023 - 6 A 556/23.Z, juris Rn. 10; OVG Bremen, Beschl. v. 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 29; OVG NW, Beschl. v. 23.11.2022 - 18 A 1507/22, juris Rn. 12; Bay. VGH , Beschl. v. 07.10.2021 - 19 CE 21.2020, juris Rn. 27).
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